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🏛 LWK-zertifiziert ⚖️ Gerichtsfest 🌾 Seit 2019
Öffentlich bestellt & vereidigt

Sachverständige für landwirtschaftliche Grundstücke in Schleswig-Holstein

Zwei öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige – unabhängig, kompetent und gerichtsfest. Wir bewerten Ackerflächen, Grünland und landwirtschaftliche Betriebe in allen 15 Kreisen Schleswig-Holsteins – von Kiel bis Flensburg.

2019 Bestellt seit
Sachverständige
30+ Jahre Erfahrung
15 Kreise & Städte SH

Unsere Leistungen

  • Verkehrswertermittlung (§ 194 BauGB)
  • Beleihungswertermittlung (BelWertV)
  • Entschädigungsermittlung (LandR 19)
  • Pachtpreisermittlung
  • Gerichtsgutachten
  • Naturschutzflächen / Ökokonten
Thorsten Petrowitz
+49 1512 028 6400
Volker Repenning
+49 170 380 1724

Öffentlich bestellt

Durch die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Seit 2019 vereidigt

Jahrzehntelange Praxiserfahrung in der Landwirtschaft

Gerichtsfeste Gutachten

Anerkannt von Gerichten und Behörden

HLBS & BVS Mitglieder

Eingebunden in Fachverbände der Sachverständigen

Unsere Gutachterleistungen

Wir bieten das vollständige Spektrum landwirtschaftlicher Wertermittlung – von der Kreditvergabe bis zum Gerichtsverfahren.

Ihr Gutachter-Team

Zwei öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit jahrzehntelanger Praxiserfahrung in der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft.

Thorsten Petrowitz – Öffentlich bestellter Sachverständiger für Landwirtschaft
Öffentlich bestellt seit Mai 2019

Thorsten Petrowitz

Dipl.-Ing. agr. · Sachverständiger für Landwirtschaft

  • Ausbildung: Diplom-Agraringenieur
  • Jahrgang: 1967
  • Bestellt: Mai 2019, LWK Schleswig-Holstein
  • Mitglied: HLBS, BVS
  • Erfahrung: 1994–1998 Bodenschutzreferent & Mitgründer ALSE GmbH (Kommunalberatung), 1998–2020 Flächenmanagement Landgesellschaft Schleswig-Holstein, 2020–2024 Dezernatsleitung Flurbereinigung LLnL, seit 2024 Flächensicherung und Kooperation Stiftung Naturschutz SH
  • Standort: Birkenweg 12, 24791 Alt Duvenstedt
Volker Repenning – Öffentlich bestellter Sachverständiger für Landwirtschaft
Öffentlich bestellt seit Dezember 2019

Volker Repenning

Dipl.-Ing. agr. (FH) · Sachverständiger für Landwirtschaft

  • Ausbildung: Diplom-Agraringenieur (FH), FH Kiel 1988
  • Jahrgang: 1964
  • Bestellt: Dezember 2019, LWK Schleswig-Holstein
  • Mitglied: HLBS, Gutachterausschuss Rendsburg-Eckernförde
  • Erfahrung: Betriebsleiter Ackerbau/Schweinemast bis 1999, Geschäftsführer Schweinemast Repenning KG bis 2012, ab 2013 Flächenmanagement Landgesellschaft SH, seit 2024 Mitglied im Gutachterausschuss Kreis Rendsburg-Eckernförde
  • Standort: Kleinflintbeker Str. 28, 24220 Flintbek

Wann brauchen Sie ein Gutachten?

Ob Kauf, Erbschaft, Infrastruktur oder Gericht – ein rechtssicheres Gutachten schützt Ihre Interessen.

Kauf oder Verkauf

Betriebe, Resthöfe, Ackerflächen – Verkehrswert schützt beide Seiten.

Erbschaft & Übergabe

Betriebsübergabe, Erbauseinandersetzung, Zugewinnausgleich.

Bankfinanzierung

Beleihungswert zur Besicherung von Agrarkrediten und Grundpfandrechten.

Gerichtsverfahren

Amts- und Landgerichte beauftragen öffentl. bestellte SV für Beweissicherung.

Pachtstreitigkeiten

Angemessenen Pachtpreis ermitteln oder Auseinandersetzungen klären.

Infrastrukturprojekte

Entschädigung bei Windkraft, Stromtrassen, Straßen- oder Schienenausbau.

Steuerliche Bewertung

Erbschaftsteuer, Schenkung, Betriebsaufgabe oder Entnahme von Flächen.

Naturschutz & Ökokonto

Bewertung von Schutzflächen und Ausgleichsmaßnahmen für Kompensationspflichten.

Ganz Schleswig-Holstein

Unser Einzugsgebiet umfasst das gesamte Bundesland Schleswig-Holstein mit allen 11 Kreisen und 4 kreisfreien Städten. Von der dänischen Grenze bis zur Elbe – von Kiel bis Flensburg, von Dithmarschen bis Ostholstein – wir sind für Sie vor Ort.

Dithmarschen Flensburg (Stadt) Herzogtum Lauenburg Kiel (Landeshauptstadt) Neumünster (Stadt) Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön Rendsburg-Eckernförde Schleswig-Flensburg Segeberg Steinburg Stormarn Lübeck (Stadt)
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Landkreise / Städte
Gutachter-Standorte

So arbeiten wir

Von der Anfrage bis zur Übergabe des fertigen Gutachtens – strukturiert und transparent.

1

Anfrage & Erstgespräch

Sie schildern Ihr Anliegen. Wir klären Umfang, Zeitrahmen und Kosten in einem kostenlosen Erstgespräch.

2

Begehung vor Ort

Wir besichtigen die Fläche oder den Betrieb persönlich und erfassen alle wertrelevanten Merkmale.

3

Gutachtenerstellung

Auf Basis von Marktdaten, Kaufpreissammlungen und Vor-Ort-Erkenntnissen erstellen wir das Gutachten.

4

Übergabe & Erläuterung

Sie erhalten das fertige Gutachten und wir erläutern Ihnen die Ergebnisse in einem persönlichen Gespräch.

FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um landwirtschaftliche Gutachten.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von einer Kammer (hier: der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein) nach strengen fachlichen und persönlichen Kriterien geprüft und offiziell bestellt. Sie sind zur Unparteilichkeit und Unabhängigkeit verpflichtet und ihre Gutachten werden von Gerichten, Behörden und Banken als besonders verlässlich anerkannt.
Unsere Gutachten werden von Landwirten, Grundstückseigentümern, Erbengemeinschaften, Kreditinstituten, Kommunen, Rechtsanwälten, Notaren und Gerichten in Anspruch genommen. Überall dort, wo der Wert einer landwirtschaftlichen Fläche oder eines Betriebs objektiv und belastbar festgestellt werden muss.
Wir sind im gesamten Bundesland Schleswig-Holstein tätig – von Flensburg bis Lauenburg, von Dithmarschen bis Ostholstein. Alle 11 Kreise und 4 kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins gehören zu unserem Einzugsgebiet. Für Einzelfälle in angrenzenden Bundesländern sprechen Sie uns bitte direkt an.
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und dem Wert des Bewertungsobjekts. Für Gerichtsgutachten gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG n.F.). Bei privaten Aufträgen vereinbaren wir ein transparentes Honorar vorab.
Der Verkehrswert (§ 194 BauGB) spiegelt den aktuellen Marktpreis wider, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre. Der Beleihungswert (BelWertV) ist dagegen ein langfristig nachhaltiger, konservativerer Wert, der zur Absicherung von Hypothekenkrediten dient. Er liegt in der Regel unter dem Verkehrswert. Für Finanzierungsvorhaben benötigen Banken ein Beleihungswertgutachten.
Für eine erste Einschätzung genügt eine kurze Beschreibung des Bewertungsobjekts – Lage, Größe und Nutzungsart der Fläche oder des Betriebs. Hilfreiche Unterlagen sind Grundbuchauszug, Flurkarte und ggf. aktuelle Pachtverträge. Wir besprechen mit Ihnen individuell, welche Dokumente für Ihren konkreten Auftrag benötigt werden.

Öffentlich bestellt vs. freier Sachverständiger

Nicht jeder „Gutachter" ist gleich. Die öffentliche Bestellung durch die Landwirtschaftskammer ist das höchste Qualitätsmerkmal in Deutschland.

MerkmalÖffentl. bestellt & vereidigt
Gutachter.Team
Freier Sachverständiger
Staatliche Prüfung & Zulassung
Vereidigung durch Landwirtschaftskammer
Gerichtlich zugelassen (Pflichtgutachter)
Von Banken (BelWertV) anerkanntOft nicht
Regelmäßige Fortbildungspflicht
Unabhängigkeit & UnparteilichkeitVariabel
Vom Finanzamt anerkanntOft nicht
Haftpflicht nach BerufsordnungVariabel

Anfrage stellen

Sprechen Sie uns direkt an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Direkt erreichen

Thorsten Petrowitz

+49 1512 028 6400 t.petrowitz@gutachter.team

Birkenweg 12
24791 Alt Duvenstedt

Volker Repenning

+49 170 380 1724 v.repenning@gutachter.team

Kleinflintbeker Str. 28
24220 Flintbek

Einzugsgebiet

Ganz Schleswig-Holstein – alle 11 Kreise und 4 kreisfreien Städte.

Kostenfreie Anfrage

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